Der Patentierungs-prozess einfach erklärt

Von der ersten Anmeldung bis zum Schutz in den gewünschten Märkten: Diese Übersicht erklärt beispielhaft den Weg einer Erfindung vom Start in Europa bis zu möglichen internationalen Patenten.

Wichtig: Eine Patentanmeldung führt nicht automatisch zu einem erteilten Patent. Welche Länder sinnvoll sind, welche Fristen gelten und welche Schutzstrategie passt, hängt von der Erfindung, den Zielmärkten und dem Einzelfall ab.

Phase 1: Erstanmeldung und Recherche

In der ersten Phase wird die Erfindung beim Patentamt eingereicht. Damit beginnt der formelle Patentierungsprozess.

1. Erstanmeldung beim Europäischen Patentamt (Monat 0)

Die Erfindung wird erstmals angemeldet – in diesem Beispiel als europäische Patentanmeldung.

Mit der Einreichung entsteht der Anmeldetag. Er ist wichtig, weil er festhält, ab wann die Erfindung gegenüber später veröffentlichten ähnlichen Entwicklungen geschützt ist. Ab dann läuft das sogenannte Prioritätsjahr.

Warum dieser Schritt wichtig ist

  • Er schafft eine Grundlage für spätere Anmeldungen im Ausland.
  • Er legt den Stichtag für viele weitere Fristen fest.
2. Recherchebericht und erste Einschätzung (EESR)

Das Europäische Patentamt recherchiert, ob ähnliche technische Lösungen bereits bekannt sind. Das Ergebnis ist der erweiterte europäische Recherchebericht (*Extended European Search Report*, EESR) mit einer ersten Einschätzung zur Patentierbarkeit.

Was folgt daraus?

Wir prüfen den Bericht und entscheiden in Abstimmung mit Ihnen, ob und wie auf Einwände des Patentamts reagiert werden soll.

Phase 2: Internationalisierung

Innerhalb des ersten Jahres entscheidet sich, ob die Erfindung auch außerhalb Europas geschützt werden soll.

3. Internationale PCT-Anmeldung (bis Monat 12)

Innerhalb von zwölf Monaten nach der Erstanmeldung kann eine internationale PCT-Anmeldung eingereicht werden. PCT steht für Patent Cooperation Treaty.

Die PCT-Anmeldung ist kein „Weltpatent“. Sie ersetzt auch keine späteren Patentanmeldungen in einzelnen Ländern. Sie bündelt aber den internationalen Start: Statt innerhalb des ersten Jahres sofort in vielen Ländern einzeln anzumelden, bleibt zunächst die Möglichkeit offen, später gezielt aus über 150 Ländern auszuwählen.

Warum diese Option sinnvoll sein kann

  • Sie schafft zusätzliche Zeit für Markt-, Technologie- und Finanzierungsentscheidungen.
  • Die Kosten für einzelne Länder fallen in der Regel erst mit Eintritt in die nationale oder regionale Phase an.

Weiterführender Link zum PCT-System der WIPO

PCT-System der WIPO

Phase 3: Die Anmeldung wird öffentlich

Nach 18 Monaten ist die Erfindung in der Regel nicht mehr vertraulich.

4. Offenlegung der Anmeldung (Monat 18)

Die Patentanmeldung wird normalerweise 18 Monate nach dem frühesten Anmeldetag veröffentlicht. Danach kann sie über Datenbanken wie PATENTSCOPE recherchiert werden.

Mit der Veröffentlichung wird der technische Inhalt für alle zugänglich. Andere können sehen, welche Lösung angemeldet wurde. Die Veröffentlichung kann verhindern, dass später dieselbe technische Idee nochmals wirksam angemeldet wird.

Wichtig: Eine Veröffentlichung ist noch keine Patenterteilung. Das Prüfungsverfahren kann weiterlaufen; das Patent kann später erteilt, eingeschränkt oder zurückgewiesen werden.
PATENTSCOPE der WIPO

Phase 4: Länder und Regionen auswählen

Jetzt wird aus der internationalen Anmeldung eine konkrete Schutzrechtsstrategie für die Märkte, in denen das Patent wirken soll.

5. Eintritt in die nationale oder regionale Phase (Monat 30/31)

Bis zu den jeweiligen Fristen wird die PCT-Anmeldung in den ausgewählten Ländern oder Regionen weitergeführt – zum Beispiel in den USA, Europa oder China. Dafür sind je nach Land unter anderem Gebühren, Übersetzungen und eine lokale Vertretung erforderlich.

Ab diesem Punkt wird aus der internationalen Option ein konkretes Länderportfolio. Der Schutz wird nicht automatisch überall weitergeführt: Für jedes gewünschte Land oder jede Region müssen die dort geltenden Anforderungen erfüllt werden.

Was sollte bei der Auswahl berücksichtigt werden?

  • Wo sind die wichtigsten Produktions- und Absatzmärkte?
  • In welchen Ländern sind relevante Wettbewerber aktiv?
  • Welche Länder sind für Investor:innen, Kooperationspartner oder eine spätere Verwertung besonders wichtig?
  • Wie stehen die voraussichtlichen Kosten zum geschäftlichen Nutzen?

Über den untenstehenden Link erhalten Sie mehr Informationen zu den Fristen der nationalen Phase der WIPO.

Hinweis: Die Fristen können je nach Land oder Region abweichen. Sie müssen für den konkreten Fall geprüft werden.
Länder-spezifische Fristen der WIPO

Phase 5: Prüfung und Erteilung

Die ausgewählten Patentämter prüfen die Anmeldung. Nach einer positiven Entscheidung kann ein Patent erteilt werden.

6. Prüfungsverfahren

Das zuständige Patentamt prüft insbesondere, ob die Erfindung neu ist, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht und gewerblich anwendbar ist.

Das Patentamt vergleicht die Anmeldung mit dem bereits bekannten Stand der Technik. Häufig stellt es Fragen oder erhebt Einwände. Darauf kann innerhalb gesetzter Fristen schriftlich reagiert und die Anmeldung gegebenenfalls angepasst werden.

Mögliche Ergebnisse

  • Das Patent wird erteilt.
  • Die Ansprüche werden eingeschränkt und das Patent wird in angepasster Form erteilt.
  • Die Anmeldung wird zurückgewiesen oder nicht weiterverfolgt.
7. Erteilung eines europäischen Patents

Wird die europäische Anmeldung vom Europäischen Patentamt (EPA) erteilt, steht für die Schutzwirkung in Europa eine wichtige Entscheidung an: Soll ein Einheitspatent, ein klassisches Bündelpatent oder eine Kombination aus beiden Wegen genutzt werden?

Option A: Einheitspatent

Ein Einheitspatent ist ein vom EPA erteiltes europäisches Patent, für das einheitliche Wirkung beantragt wird. Es bietet einheitlichen Schutz in den EU-Staaten, die zum Zeitpunkt der Registrierung am Einheitspatentsystem teilnehmen.

Statt das Patent in mehreren teilnehmenden Staaten einzeln zu validieren und zu verwalten, wird mit einem Antrag ein einheitlicher Schutz für diese Staatengruppe geschaffen.

Wann kann diese Option sinnvoll sein?

  • Wenn Schutz in mehreren teilnehmenden EU-Staaten benötigt wird.
  • Wenn eine einheitlichere Verwaltung und Gebührenstruktur für diese Staaten vorteilhaft ist.

Zu beachten: Das Einheitspatent gilt nicht automatisch in allen europäischen Ländern. Für nicht teilnehmende Staaten – etwa das Vereinigte Königreich, die Schweiz oder weitere Staaten außerhalb des Systems – bleiben nationale Validierungen erforderlich.
Einheitspatent beim EPA
Option B: Klassisches Bündelpatent

Ein Bündelpatent entsteht, wenn ein erteiltes europäisches Patent in den gewünschten einzelnen Staaten validiert wird. Danach besteht dort jeweils ein nationales Patent.

Das europäische Patent ist zunächst die gemeinsame Grundlage. Nach der Erteilung wird daraus in den ausgewählten Ländern jeweils ein eigenes nationales Schutzrecht.

Wann kann diese Option sinnvoll sein?

  • Wenn Schutz nur in einzelnen europäischen Ländern benötigt wird.
  • Wenn wichtige Zielstaaten nicht am Einheitspatentsystem teilnehmen.
  • Wenn die Schutzrechte je Land getrennt verwaltet oder durchgesetzt werden sollen.
Validierung beim EPA
Häufig sinnvoll: Kombination beider Wege

Je nach Zielmärkten kann ein Einheitspatent für die teilnehmenden EU-Staaten mit nationalen Validierungen in weiteren Ländern kombiniert werden. Welche Lösung passt, sollte vor der Erteilung geprüft werden, da hierfür Fristen gelten.

8. Erteilung in außereuropäischen Zielstaaten

Für Länder außerhalb Europas, etwa die USA, laufen die Verfahren vor den jeweiligen nationalen Patentämtern weiter.

Jedes Amt entscheidet eigenständig über die Anmeldung. Ein positives Ergebnis in Europa bedeutet nicht automatisch eine Patenterteilung in den USA, China oder anderen Ländern. Die Verfahren können unterschiedlich lange dauern und zu unterschiedlichen Ergebnissen führen.

United States Patent and Trademark Office (USPTO)

Phase 6: Patent aufrechterhalten und nutzen

Mit der Erteilung beginnt die wirtschaftlich wichtigste Phase: Das Patent kann gegenübern Verletztern eingesetzt werden. Durch das erteielte Patent erhält der Inhaber das Recht die Nutzung allen (die keine Nutzungrechte haben) zu untersagen.

9. Laufzeit und Schutzrechtsablauf (bis Jahr 20)

Ein Patent kann grundsätzlich bis zu 20 Jahre ab dem Anmeldetag bzw. dem Tag der Nachanmeldung aufrecht erhalten werden. Voraussetzung ist, dass die erforderlichen Jahres- oder Aufrechterhaltungsgebühren rechtzeitig bezahlt werden.

Ein Patent muss auch aktiv gepflegt werden. Werden fällige Gebühren nicht gezahlt, kann der Schutz vorzeitig enden. Nach Ablauf der Schutzdauer darf die Erfindung grundsätzlich von anderen genutzt werden.

Was während der Laufzeit wichtig sein kann

  • Gebühren und Fristen überwachen.
  • Markt und Wettbewerber beobachten.
  • Lizenzen, Kooperationen oder eigene Produktnutzung planen.
  • Prüfen, ob das Patentportfolio weiterhin zur Unternehmensstrategie passt.

Gut zu wissen

Patentverfahren sind langfristig: Vom ersten Antrag bis zur Erteilung können mehrere Jahre vergehen.

Schutzrechte sind territorial: Ein Patent wirkt nur dort, wo es beantragt, erteilt und aufrechterhalten wird.

Die in dieser Übersicht genannten Zeitpunkte sind typische Orientierungswerte. Für konkrete Fristen, Kosten und Entscheidungen ist eine individuelle Beratung erforderlich.

Wichtig: Diese Seite ist eine allgemeine Orientierung und keine Rechtsberatung. Für eine auf Technologie, Märkte und Fristen abgestimmte Anmeldestrategie hilft unser Team in der Patentabteilung weiter.

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Glossar

Anmeldetag / Priorität

Der Tag der ersten Anmeldung. Er ist oft der entscheidende Stichtag dafür, was als früherer Stand der Technik gilt, und löst wichtige Folgefristen aus.

EPA

Europäisches Patentamt. Es prüft europäische Patentanmeldungen und erteilt europäische Patente.

EESR

Erweiterter europäischer Recherchebericht (Extended European Search Report). Er enthält Rechercheergebnisse und eine erste Einschätzung des Europäischen Patentamts.

Nationale bzw. regionale Phase

Der Verfahrensabschnitt, in dem eine PCT-Anmeldung bei den Patentämtern der konkret ausgewählten Länder oder Regionen weitergeführt wird.

PCT-Anmeldung

Internationale Patentanmeldung nach dem Patentkooperationsvertrag (Patent Cooperation Treaty). Sie vereinfacht den internationalen Start, erteilt aber kein weltweites Patent.

Stand der Technik

Alles, was vor dem maßgeblichen Anmeldetag öffentlich bekannt war. Dazu gehören jegliche Art der Vorveröffentlichung wie zum Beispiel Patentschriften, Fachartikel, Webseiten oder Produkte.

Validierung

Ein formaler Schritt nach der Erteilung eines europäischen Patents, durch den das Patent in einem ausgewählten Land wirksam wird.