Mit uns an Ihrer Seite

Aus Ihrer Forschung wird Erfolg

Wir sind ein Unternehmen von bayerischen Universitäten und Hochschulen und sind für die bayerischen Universitäten und Hochschulen und Ihre Wissenschafterinnen und Wissenschaftler da.

Von der Erfindungsmeldung über Patentschutz bis zur Lizenzierung oder Begleitung Ihrer Ausgründung. Wir begleiten Innnovationen auf ihrem individuellen Weg von der Forschung zum Markterfolg.

Warum Baypat?

Vorteile für Wissenschaftler:innen

Wenn aus Forschung eine Erfindung wird, entstehen neue Möglichkeiten: für den Schutz Ihrer wissenschaftlichen Arbeit, für Kooperationen mit der Industrie und für den Transfer Ihrer Ergebnisse in die industrielle Anwendung.

Gemeinsam mit uns können Sie das Potenzial Ihrer Innovation frühzeitig einschätzen, professionell absichern und gezielt weiterentwickeln.

Schutz für Ihre IP

Ihr Vorteil

Ihre Erfindung bleibt Ihre wissenschaftliche Leistung und wird rechtlich abgesichert, bevor sie öffentlich wird. So behalten Sie Handlungsspielraum für Patentschutz, Kooperation und spätere Verwertung.

Marktanalyse

Ihr Vorteil

Wir prüfen früh, wo Ihre Technologie anschlussfähig ist und welche Anwendungen realistisch sind. Sie wissen, ob der nächste Schritt Patentierung, Partnersuche oder eine andere Strategie sein sollte.

Zugang zur Industrie

Ihr Vorteil

Über unser Netzwerk aus Unternehmen und Start-ups finden wir passende Ansprechpartner für Ihre Technologie. So kommt Forschung dorthin, wo Anwendung und Entwicklung wirklich entstehen.

Drittmittel gewinnen

Ihr Vorteil

Ein belastbares IP-Portfolio stärkt Ihre Position in Förderanträgen und Kooperationsprojekten. Patente und klare Schutzrechte machen Ihre Forschung für Geldgeber und Industriepartner greifbarer.

Erlösbeteiligung

Ihr Vorteil

Wenn Ihre Erfindung erfolgreich lizenziert wird, partizipieren Sie an den Verwertungserlösen. Typischerweise erhalten Hochschulerfindende 30 Prozent der Einnahmen, anteilig bei mehreren Erfinder:innen.

Tagline

Vorteile für Wissenschaftler

Wenn aus Forschung eine Erfindung wird, entstehen neue Möglichkeiten: für den Schutz Ihrer wissenschaftlichen Arbeit, für Kooperationen mit der Industrie und für den Transfer Ihrer Ergebnisse in die industrielle Anwendung.

Gemeinsam mit uns können Sie das Potenzial Ihrer Innovation frühzeitig einschätzen, professionell absichern und gezielt weiterentwickeln.

1

IP-Schutz für Ihre Forschung

Ihre Innovation wird vor Nachahmung geschützt.

2

Marktanalyse

Wir bewerten Marktchancen und Anwendungen.

3

Zugang zur Industrie

Unser Netzwerk bringt Ihre Technologie zu den richtigen Partnern.

4

Erlösbeteiligung

Sie profitieren direkt vom wirtschaftlichen Erfolg.

5

Drittmittel gewinnen

Patente schaffen einen Mehrwert bei der Einwerbung von Drittmittelverträgen.

Erfindungscheck App

Nutzen Sie unsere neue Erfindungscheck App um herauszufinden, ob in Ihrer Forschung eine Erfindung steckt und wie aus Erfindungen Patente werden.

Sprechen Sie mit Experten

Ob erste Erfindungsbewertung, allgemeine Berartung oder Fragen zu den nächsten Schritten: Unser Team nimmt sich Zeit für Ihr Anliegen und begleitet Sie auf dem Weg zur passenden Lösung.

FAQs

Bekomme ich als Hochschulerfinderin oder -erfinder Geld, wenn meine Erfindung vermarktet wird?

Ja. Hochschulerfindende erhalten in der Regel 30 % der Verwertungseinnahmen. Bei mehreren Erfindenden wird dieser Anteil entsprechend aufgeteilt.

Gefährdet eine Veröffentlichung den Patentschutz?

Ja, sobald Informationen zur Erfindung öffentlich zugänglich sind (Paper, Preprints, Konferenzbeiträge, Poster, Abstracts, Abschlussarbeiten, Webseiten, Social Media etc.)uss man davon ausgehen, dass kein Patentschutz mehr möglich ist. Das gilt auch für eigene Veröffentlichungen. Keine Sorge, wenn Sie publizieren möchten: Eine Patentanmeldung muss Ihre Paper-Publikation in der Regel nicht verzögern. Siehe Erfindungscheck.

Ich habe eine Erfindung gemacht – was soll ich tun?

Bitte wenden Sie sich frühzeitig an die Transferstelle Ihrer Hochschule. Diese ist dazu da Sie im weiteren Prozess zu unterstützen und zu beraten.

Kann Software patentiert werden?

Softwarebezogene Erfindungen können patentierbar sein, wenn sie einen technischen Beitrag leisten beziehungsweise ein technisches Problem mit technischen Mitteln lösen. Reine Geschäftsmodelle, mathematische Methoden oder Software „als solche“ sind in der Regel nicht patentierbar. Software ist außerdem grundsätzlich urheberrechtlich geschützt.

Muss ich meine Erfindung überhaupt melden?

Ja, wenn Sie Ihre Erfindung veröffentlichen möchten. Siehe Erfindungscheck.

Wann sollte ich meine Erfindung der Hochschule melden?

So früh wie möglich, idealerweise sobald eine konkrete technische Lösung vorliegt. Wenn Sie sich nicht sicher sind, wenden Sie sich frühzeitig an die Transferstelle Ihrer Hochschule, die Sie dazu berät.

Was ist eigentlich eine Erfindung?

Eine Erfindung ist eine konkrete technische Lösung für ein Problem – nicht nur eine Idee. Beispiele: neues Verfahren, neues Produkt/Gerät, neue Anwendung einer bekannten Technologie. Siehe Erfindungscheck.

Was ist eine Erfindungsmeldung?

Eine Erfindungsmeldung fasst die wesentlichen Informationen zu einer Erfindung zusammen. Sie dient als Grundlage, um Patentfähigkeit und Verwertungspotenzial zu prüfen.

Was ist ein Lizenzvertrag?

Ein Lizenzvertrag regelt die Nutzung eines Schutzrechts durch Dritte (z. B. ein Unternehmen) gegen eine vertraglich vereinbarte Gegenleistung (z. B. Upfront-Zahlung, Meilensteinzahlung, Umsatzbeteiligung).

Was ist ein Patent – und wozu brauche ich das?

Ein Patent ist ein zeitlich begrenztes Schutzrecht (in der Regel 20 Jahre), das Ihre Erfindung gegen Nachahmer schützt, Ihre Forschung zur Anwendung bringen und Einnahmen generieren kann, von denen Sie profitieren können. Es kann Ihnen eine starke Ausgangsposition geben, um Drittmittel- und Forschungsprojekte einzuwerben. Ohne Patent sind Ihre Ergebnisse sobald diese veröffentlicht sind frei nutzbar – auch durch jede andere Person.

Was ist Know-how – und warum ist es wichtig?

Know-how ist nicht veröffentlichtes, geheimes praktisches Wissen, etwa zu Parametern, Abläufen oder Optimierungen. Es ist oft ein wichtiger Bestandteil der Verwertung.

Was muss in die Erfindungsmeldung?

Ihre Hochschule stellt Ihnen dazu Formulare bereit. In der Regel sind folgende Informationen enthalten: Titel und Beschreibung des Kerns der Erfindung, Namen der Erfindenden und Anteile, geplante oder bereits erfolgte Veröffentlichungen, beteiligte Partner (Firmen, andere Institute). Siehe Erfindungsmeldungsguide.

Was passiert nach der Meldung der Erfindung?

Nach der Meldung folgen in der Regel die Prüfung, die Entscheidung über die Patentanmeldung und die Entwicklung einer Verwertungsstrategie.

Wem gehört die Erfindung?

Erfindungen im Zusammenhang mit Ihrer dienstlichen Tätigkeit gehören in der Regel dem Arbeitgeber bzw. im Hochschulkontext dem Dienstherrn.

Wer gilt als Erfinder/in und wer nicht?

Erfinderin oder Erfinder ist, wer inhaltlich zur technischen Lösung beigetragen hat. Wer aber zum Beispiel im Labor nur nach Anweisung gearbeitet hat, gilt in der Regel nicht als erfindende Person.

Wer trägt die Kosten für Patentanmeldung und Verwertung?

In der Regel trägt die Hochschule die Kosten, wenn die Erfindung als patentierbar und wirtschaftlich relevant eingeschätzt wird.

Wie lange dauert die Bewertung?

Die Bewertung dauert in der Regel wenige Wochen, abhängig von der Komplexität und den zeitlichen Anforderungen.

Wie läuft der Patentierungsprozess bei uns ab?

Typischerweise umfasst ist die Ausarbeitung und Einreichung der prioritätsbegründenden Patentanmeldung und die weitere Betreuung der Anmeldung im Erteilungsverfahren und die darauf erfolgenden Nachanmeldungen. Siehe Patentierungsprozess-Guide.

Wie wird entschieden, ob meine Erfindung kommerzialisiert wird?

Wir bewerten im Auftrag der Hochschulen Nutzen, Marktpotenzial, Wettbewerb, Kosten und mögliche Verwertungspartner. Darauf aufbauend wird die passende Strategie festgelegt.

Wie wird entschieden, ob - und wenn ja wo - eine Patentanmeldung vorgenommen wird?

Wir prüfen im Auftrag der Hochschule Patentfähigkeit, Marktpotenzial und Verwertungsmöglichkeiten. Auf dieser Basis wird entschieden, ob eine Anmeldung sinnvoll ist und in welchen Ländern sie erfolgen sollte.