Aus Ihrer Forschung wird Erfolg
Wir sind ein Unternehmen von bayerischen Universitäten und Hochschulen und sind für die bayerischen Universitäten und Hochschulen und Ihre Wissenschafterinnen und Wissenschaftler da.
Von der Erfindungsmeldung über Patentschutz bis zur Lizenzierung oder Begleitung Ihrer Ausgründung. Wir begleiten Innnovationen auf ihrem individuellen Weg von der Forschung zum Markterfolg.
Vorteile für Wissenschaftler:innen
Wenn aus Forschung eine Erfindung wird, entstehen neue Möglichkeiten: für den Schutz Ihrer wissenschaftlichen Arbeit, für Kooperationen mit der Industrie und für den Transfer Ihrer Ergebnisse in die industrielle Anwendung.
Gemeinsam mit uns können Sie das Potenzial Ihrer Innovation frühzeitig einschätzen, professionell absichern und gezielt weiterentwickeln.

Schutz für Ihre IP
Ihre Erfindung bleibt Ihre wissenschaftliche Leistung und wird rechtlich abgesichert, bevor sie öffentlich wird. So behalten Sie Handlungsspielraum für Patentschutz, Kooperation und spätere Verwertung.

Marktanalyse
Wir prüfen früh, wo Ihre Technologie anschlussfähig ist und welche Anwendungen realistisch sind. Sie wissen, ob der nächste Schritt Patentierung, Partnersuche oder eine andere Strategie sein sollte.

Zugang zur Industrie
Über unser Netzwerk aus Unternehmen und Start-ups finden wir passende Ansprechpartner für Ihre Technologie. So kommt Forschung dorthin, wo Anwendung und Entwicklung wirklich entstehen.

Drittmittel gewinnen
Ein belastbares IP-Portfolio stärkt Ihre Position in Förderanträgen und Kooperationsprojekten. Patente und klare Schutzrechte machen Ihre Forschung für Geldgeber und Industriepartner greifbarer.

Erlösbeteiligung
Wenn Ihre Erfindung erfolgreich lizenziert wird, partizipieren Sie an den Verwertungserlösen. Typischerweise erhalten Hochschulerfindende 30 Prozent der Einnahmen, anteilig bei mehreren Erfinder:innen.

"BAYPAT has been much more than a licensing partner for us."
From the very beginning, their team combined scientific excellence with commercial expertise and guided the technology transfer process with exceptional professionalism.
Their support was instrumental in enabling TRIMT to translate innovative αvβ6- and αvβ8-integrin targeting technologies from academia into industrial development and clinical application. Particularly during challenging negotiations involving multiple stakeholders, we could always rely on BAYPAT's prompt, professional, and solution-oriented support. I especially value their pragmatic, trustworthy, and collaborative approach. BAYPAT has been an outstanding partner in transforming world-class academic innovation into tangible value for patients.
Erfindungscheck App
Nutzen Sie unsere neue Erfindungscheck App um herauszufinden, ob in Ihrer Forschung eine Erfindung steckt und wie aus Erfindungen Patente werden.

Sprechen Sie mit Experten

Wie geht es weiter?
Lernen Sie mehr über die nächsten Schritte: vom Patentierungsprozess, der Bewertung Ihrer Erfindung bis zur möglichen Verwertung.
FAQs
Ja. Hochschulerfindende erhalten in der Regel 30 % der Verwertungseinnahmen. Bei mehreren Erfindenden wird dieser Anteil entsprechend aufgeteilt.
Ja, sobald Informationen zur Erfindung öffentlich zugänglich sind (Paper, Preprints, Konferenzbeiträge, Poster, Abstracts, Abschlussarbeiten, Webseiten, Social Media etc.)uss man davon ausgehen, dass kein Patentschutz mehr möglich ist. Das gilt auch für eigene Veröffentlichungen. Keine Sorge, wenn Sie publizieren möchten: Eine Patentanmeldung muss Ihre Paper-Publikation in der Regel nicht verzögern. Siehe Erfindungscheck.
Bitte wenden Sie sich frühzeitig an die Transferstelle Ihrer Hochschule. Diese ist dazu da Sie im weiteren Prozess zu unterstützen und zu beraten.
Softwarebezogene Erfindungen können patentierbar sein, wenn sie einen technischen Beitrag leisten beziehungsweise ein technisches Problem mit technischen Mitteln lösen. Reine Geschäftsmodelle, mathematische Methoden oder Software „als solche“ sind in der Regel nicht patentierbar. Software ist außerdem grundsätzlich urheberrechtlich geschützt.
Ja, wenn Sie Ihre Erfindung veröffentlichen möchten. Siehe Erfindungscheck.
So früh wie möglich, idealerweise sobald eine konkrete technische Lösung vorliegt. Wenn Sie sich nicht sicher sind, wenden Sie sich frühzeitig an die Transferstelle Ihrer Hochschule, die Sie dazu berät.
Eine Erfindung ist eine konkrete technische Lösung für ein Problem – nicht nur eine Idee. Beispiele: neues Verfahren, neues Produkt/Gerät, neue Anwendung einer bekannten Technologie. Siehe Erfindungscheck.
Eine Erfindungsmeldung fasst die wesentlichen Informationen zu einer Erfindung zusammen. Sie dient als Grundlage, um Patentfähigkeit und Verwertungspotenzial zu prüfen.
Ein Lizenzvertrag regelt die Nutzung eines Schutzrechts durch Dritte (z. B. ein Unternehmen) gegen eine vertraglich vereinbarte Gegenleistung (z. B. Upfront-Zahlung, Meilensteinzahlung, Umsatzbeteiligung).
Ein Patent ist ein zeitlich begrenztes Schutzrecht (in der Regel 20 Jahre), das Ihre Erfindung gegen Nachahmer schützt, Ihre Forschung zur Anwendung bringen und Einnahmen generieren kann, von denen Sie profitieren können. Es kann Ihnen eine starke Ausgangsposition geben, um Drittmittel- und Forschungsprojekte einzuwerben. Ohne Patent sind Ihre Ergebnisse sobald diese veröffentlicht sind frei nutzbar – auch durch jede andere Person.
Know-how ist nicht veröffentlichtes, geheimes praktisches Wissen, etwa zu Parametern, Abläufen oder Optimierungen. Es ist oft ein wichtiger Bestandteil der Verwertung.
Ihre Hochschule stellt Ihnen dazu Formulare bereit. In der Regel sind folgende Informationen enthalten: Titel und Beschreibung des Kerns der Erfindung, Namen der Erfindenden und Anteile, geplante oder bereits erfolgte Veröffentlichungen, beteiligte Partner (Firmen, andere Institute). Siehe Erfindungsmeldungsguide.
Nach der Meldung folgen in der Regel die Prüfung, die Entscheidung über die Patentanmeldung und die Entwicklung einer Verwertungsstrategie.
Erfindungen im Zusammenhang mit Ihrer dienstlichen Tätigkeit gehören in der Regel dem Arbeitgeber bzw. im Hochschulkontext dem Dienstherrn.
Erfinderin oder Erfinder ist, wer inhaltlich zur technischen Lösung beigetragen hat. Wer aber zum Beispiel im Labor nur nach Anweisung gearbeitet hat, gilt in der Regel nicht als erfindende Person.
In der Regel trägt die Hochschule die Kosten, wenn die Erfindung als patentierbar und wirtschaftlich relevant eingeschätzt wird.
Die Bewertung dauert in der Regel wenige Wochen, abhängig von der Komplexität und den zeitlichen Anforderungen.
Typischerweise umfasst ist die Ausarbeitung und Einreichung der prioritätsbegründenden Patentanmeldung und die weitere Betreuung der Anmeldung im Erteilungsverfahren und die darauf erfolgenden Nachanmeldungen. Siehe Patentierungsprozess-Guide.
Wir bewerten im Auftrag der Hochschulen Nutzen, Marktpotenzial, Wettbewerb, Kosten und mögliche Verwertungspartner. Darauf aufbauend wird die passende Strategie festgelegt.
Wir prüfen im Auftrag der Hochschule Patentfähigkeit, Marktpotenzial und Verwertungsmöglichkeiten. Auf dieser Basis wird entschieden, ob eine Anmeldung sinnvoll ist und in welchen Ländern sie erfolgen sollte.










