FAQs
Wie können wir Ihnen helfen? Auf dieser Seite finden Sie häufig gestellte Fragen zu den Bereichen „Wissenschaftler und Hochschulen“ sowie „Industrie und Start-ups“.

Für Wissenschaftler und Hochschulen
Ja, sobald Informationen zur Erfindung öffentlich zugänglich sind (Paper, Preprints, Konferenzbeiträge, Poster, Abstracts, Abschlussarbeiten, Webseiten, Social Media etc.)uss man davon ausgehen, dass kein Patentschutz mehr möglich ist. Das gilt auch für eigene Veröffentlichungen. Keine Sorge, wenn Sie publizieren möchten: Eine Patentanmeldung muss Ihre Paper-Publikation in der Regel nicht verzögern. Siehe Erfindungscheck.
Ja. Hochschulerfindende erhalten in der Regel 30 % der Verwertungseinnahmen. Bei mehreren Erfindenden wird dieser Anteil entsprechend aufgeteilt.
Wir prüfen im Auftrag der Hochschule Patentfähigkeit, Marktpotenzial und Verwertungsmöglichkeiten. Auf dieser Basis wird entschieden, ob eine Anmeldung sinnvoll ist und in welchen Ländern sie erfolgen sollte.
Bitte wenden Sie sich frühzeitig an die Transferstelle Ihrer Hochschule. Diese ist dazu da Sie im weiteren Prozess zu unterstützen und zu beraten.
Softwarebezogene Erfindungen können patentierbar sein, wenn sie einen technischen Beitrag leisten beziehungsweise ein technisches Problem mit technischen Mitteln lösen. Reine Geschäftsmodelle, mathematische Methoden oder Software „als solche“ sind in der Regel nicht patentierbar. Software ist außerdem grundsätzlich urheberrechtlich geschützt.
Ja, wenn Sie Ihre Erfindung veröffentlichen möchten. Siehe Erfindungscheck.
So früh wie möglich, idealerweise sobald eine konkrete technische Lösung vorliegt. Wenn Sie sich nicht sicher sind, wenden Sie sich frühzeitig an die Transferstelle Ihrer Hochschule, die Sie dazu berät.
Eine Erfindung ist eine konkrete technische Lösung für ein Problem – nicht nur eine Idee. Beispiele: neues Verfahren, neues Produkt/Gerät, neue Anwendung einer bekannten Technologie. Siehe Erfindungscheck.
Ein Lizenzvertrag regelt die Nutzung eines Schutzrechts durch Dritte (z. B. ein Unternehmen) gegen eine vertraglich vereinbarte Gegenleistung (z. B. Upfront-Zahlung, Meilensteinzahlung, Umsatzbeteiligung).
Ein Patent ist ein zeitlich begrenztes Schutzrecht (in der Regel 20 Jahre), das Ihre Erfindung gegen Nachahmer schützt, Ihre Forschung zur Anwendung bringen und Einnahmen generieren kann, von denen Sie profitieren können. Es kann Ihnen eine starke Ausgangsposition geben, um Drittmittel- und Forschungsprojekte einzuwerben. Ohne Patent sind Ihre Ergebnisse sobald diese veröffentlicht sind frei nutzbar – auch durch jede andere Person.
Know-how ist nicht veröffentlichtes, geheimes praktisches Wissen, etwa zu Parametern, Abläufen oder Optimierungen. Es ist oft ein wichtiger Bestandteil der Verwertung.
Ihre Hochschule stellt Ihnen dazu Formulare bereit. In der Regel sind folgende Informationen enthalten: Titel und Beschreibung des Kerns der Erfindung, Namen der Erfindenden und Anteile, geplante oder bereits erfolgte Veröffentlichungen, beteiligte Partner (Firmen, andere Institute). Siehe Erfindungsmeldungsguide.
Nach der Meldung folgen in der Regel die Prüfung, die Entscheidung über die Patentanmeldung und die Entwicklung einer Verwertungsstrategie.
Erfindungen im Zusammenhang mit Ihrer dienstlichen Tätigkeit gehören in der Regel dem Arbeitgeber bzw. im Hochschulkontext dem Dienstherrn.
Erfinderin oder Erfinder ist, wer inhaltlich zur technischen Lösung beigetragen hat. Wer aber zum Beispiel im Labor nur nach Anweisung gearbeitet hat, gilt in der Regel nicht als erfindende Person.
Eine Erfindungsmeldung fasst die wesentlichen Informationen zu einer Erfindung zusammen. Sie dient als Grundlage, um Patentfähigkeit und Verwertungspotenzial zu prüfen.
In der Regel trägt die Hochschule die Kosten, wenn die Erfindung als patentierbar und wirtschaftlich relevant eingeschätzt wird.
Die Bewertung dauert in der Regel wenige Wochen, abhängig von der Komplexität und den zeitlichen Anforderungen.
Typischerweise umfasst ist die Ausarbeitung und Einreichung der prioritätsbegründenden Patentanmeldung und die weitere Betreuung der Anmeldung im Erteilungsverfahren und die darauf erfolgenden Nachanmeldungen. Siehe Patentierungsprozess-Guide.
Wir bewerten im Auftrag der Hochschulen Nutzen, Marktpotenzial, Wettbewerb, Kosten und mögliche Verwertungspartner. Darauf aufbauend wird die passende Strategie festgelegt.
Für Industrie und Startups
Ihr erster Ansprechpartner ist in der Regel die Gründungs- oder Technologietransferstelle Ihrer Hochschule. Diese unterstützt und berät Sie im weiteren Prozess.
Die Begleitung im Rahmen des Technologietransfers ist in der Regel für Erfindende und Gründungsteams mit Bezug zu unseren Hochschulen kostenfrei. Kosten können z. B. durch externe Dienstleistungen wie Anwaltskanzleien oder Gutachten sowie durch bestimmte, separat vereinbarte Leistungen entstehen. Wir besprechen mögliche Kosten immer transparent im Voraus, bevor etwas ausgelöst wird.
Die Konditionen eines Lizenzvertrags werden individuell und abhängig von Technologie, Markt, Entwicklungsstand und Geschäftsmodell verhandelt. Typische Bestandteile sind Upfront-Zahlungen, laufende Lizenzgebühren und Meilensteinzahlungen sowie Regelungen zur Übernahme bereits angefallener oder zukünftiger Patent- und Aufrechterhaltungskosten. In der Regel können auch virtuelle Beteiligungsmodelle als Ausgleich für bestimmte Zahlungen vereinbart werden. Gerade bei frühen Start-ups werden die Konditionen in der Regel start-up-gerecht ausgestaltet – etwa durch eine stärkere Gewichtung späterer, erfolgsabhängiger Zahlungen und unter Berücksichtigung des jeweiligen Finanzierungs- und Entwicklungsplans.
Es gibt keine Pauschalpreise – die Konditionen werden technologie- und anwendungsbezogen verhandelt. Übliche Elemente sind einmalige Zahlungen (z. B. Upfront-Gebühr), die Erstattung angefallener Patentkosten (oder eine anteilige Kostenübernahme), laufende Lizenzgebühren (z. B. prozentualer Anteil am Umsatz oder Stücklizenz) und ggf. Meilensteinzahlungen bei Erreichen definierter Entwicklungs- oder Zulassungsschritte. Wir gestalten die Modelle so, dass sie den Entwicklungspfad und das Marktpotenzial der jeweiligen Technologie berücksichtigen.
Wir unterstützen Sie inhaltlich in allen Fragen, in denen IP eine Rolle spielt – zum Beispiel bei der Einordnung der Schutzrechtslage in Ihrem Pitch-Deck oder bei der Formulierung von IP-Strategien in Förderanträgen.
BAYPAT bietet Ihnen als gemeinsame Technologietransfergesellschaft der Universitäten und Hochschulen in Bayern einen zentralen Zugang zu einem breiten und vielfältigen IP-Portfolio. Sie profitieren von klaren Ansprechpartnern, etablierten Prozessen in IP- und Lizenzfragen sowie von unserer Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Industriepartnern – vom Start-up und KMU bis zum Konzern.
Die Hochschule kann BAYPAT beauftragen, die Schutzrechte zu patentieren und zu vermarkten. Der Weg in Ihr Start-up sieht typischerweise so aus: Gemeinsam mit Ihnen und Ihrer Hochschule analysieren wir die Erfindung und entwickeln eine passende IP-Strategie. BAYPAT verhandelt mit Ihrem (geplanten) Start-up eine Lizenzvereinbarung, die Ihren Zugang zu den Schutzrechte regelt. Die Konditionen berücksichtigen sowohl die Policy der Hochschule als auch die besondere Situation eines frühen Start-ups. So stellen wir sicher, dass Sie Ihr Geschäftsmodell auf einer klar geregelten, rechtssicheren IP-Basis aufbauen können.
Gemeinsame Erfindungen sind im Hochschulkontext keine Ausnahme. In solchen Fällen prüfen wir gemeinsam mit den beteiligten Einrichtungen die IP-Situation und stimmen die Patent- und Lizenzstrategie zwischen den Partnern ab.
Typische Stolperfallen sind eine zu späte Schutzrechtsklärung, eine fehlende Abstimmung zwischen IP-Strategie und Geschäftsmodell und zu späte Sicherung des Zugangs zur benötigten IP. Wir helfen Ihnen, diese Risiken frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden.
Voraussetzung ist, dass Ihre Hochschule BAYPAT mit der Betreuung der Technologie beauftragt hat, auf der Ihre Gründungsidee basiert. In diesem Fall sind wir für die Patentstrategie und die Patentanmeldung der Technologie verantwortlich. Darüber hinaus unterstützen wir z. B. bei der Einordnung der Schutzrechtslage für Ihr Geschäftsmodell und bei der Vorbereitung auf IP-Fragen in Investorengesprächen. Zudem sind wir Ihr erfahrener Ansprech- und Verhandlungspartner, für die Einräumung der erforderlichen Nutzungsrechte für Ihr Start-up.
Neben klassischen Lizenzen können zum Beispiel Optionsverträge, F&E-Lizenzen und IP-Übertragungsverträge (mit Lizenzcharakter) infrage kommen. Bei gemeinsamen Entwicklungsprojekten, industriegesponserter Forschung usw. ist die Hochschule Ihr primerer Ansprechpartner. BAYPAT arbeitet dabei eng mit den jeweiligen Hochschulen zusammen, konzentriert sich auf den IP-Teil in solchen Verträgen und unterstützt Sie auch bei der Auswahl des passenden Vertragstyps.
In unseren Technologieangeboten finden Sie in der Regel einen Hinweis auf den Status sowie Kontaktdaten. Wenn Sie sich für eine konkrete Technologie interessieren, sprechen Sie uns direkt an.
Entweder über die veröffentlichten Technologieangebote oder über eine direkte Anfrage mit Ihrem Suchprofil.
Typischerweise umfasst der Prozess die Anfrage, Prüfung, Modellentwicklung und den Vertragsabschluss.
Vertrauliche Informationen werden in der Regel über eine Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA/CDA) abgesichert.
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Unser Team hilft Ihnen gerne weiter. Über die folgende Auswahl gelangen Sie direkt zu den Ansprechpartner:innen und Abteilungen oder zur allgemeinen Kontaktseite.
