FAQs

Wie können wir Ihnen helfen? Auf dieser Seite finden Sie häufig gestellte Fragen zu den Bereichen „Wissenschaftler und Hochschulen“ sowie „Industrie und Start-ups“.

Für Wissenschaftler und Hochschulen

Gefährdet eine Veröffentlichung den Patentschutz?

Ja, sobald Informationen zur Erfindung öffentlich zugänglich sind (Paper, Preprints, Konferenzbeiträge, Poster, Abstracts, Abschlussarbeiten, Webseiten, Social Media etc.)uss man davon ausgehen, dass kein Patentschutz mehr möglich ist. Das gilt auch für eigene Veröffentlichungen. Keine Sorge, wenn Sie publizieren möchten: Eine Patentanmeldung muss Ihre Paper-Publikation in der Regel nicht verzögern. Siehe Erfindungscheck.

Bekomme ich als Hochschulerfinderin oder -erfinder Geld, wenn meine Erfindung vermarktet wird?

Ja. Hochschulerfindende erhalten in der Regel 30 % der Verwertungseinnahmen. Bei mehreren Erfindenden wird dieser Anteil entsprechend aufgeteilt.

Wie wird entschieden, ob - und wenn ja wo - eine Patentanmeldung vorgenommen wird?

Wir prüfen im Auftrag der Hochschule Patentfähigkeit, Marktpotenzial und Verwertungsmöglichkeiten. Auf dieser Basis wird entschieden, ob eine Anmeldung sinnvoll ist und in welchen Ländern sie erfolgen sollte.

Ich habe eine Erfindung gemacht – was soll ich tun?

Bitte wenden Sie sich frühzeitig an die Transferstelle Ihrer Hochschule. Diese ist dazu da Sie im weiteren Prozess zu unterstützen und zu beraten.

Kann Software patentiert werden?

Softwarebezogene Erfindungen können patentierbar sein, wenn sie einen technischen Beitrag leisten beziehungsweise ein technisches Problem mit technischen Mitteln lösen. Reine Geschäftsmodelle, mathematische Methoden oder Software „als solche“ sind in der Regel nicht patentierbar. Software ist außerdem grundsätzlich urheberrechtlich geschützt.

Muss ich meine Erfindung überhaupt melden?

Ja, wenn Sie Ihre Erfindung veröffentlichen möchten. Siehe Erfindungscheck.

Wann sollte ich meine Erfindung der Hochschule melden?

So früh wie möglich, idealerweise sobald eine konkrete technische Lösung vorliegt. Wenn Sie sich nicht sicher sind, wenden Sie sich frühzeitig an die Transferstelle Ihrer Hochschule, die Sie dazu berät.

Was ist eigentlich eine Erfindung?

Eine Erfindung ist eine konkrete technische Lösung für ein Problem – nicht nur eine Idee. Beispiele: neues Verfahren, neues Produkt/Gerät, neue Anwendung einer bekannten Technologie. Siehe Erfindungscheck.

Was ist ein Lizenzvertrag?

Ein Lizenzvertrag regelt die Nutzung eines Schutzrechts durch Dritte (z. B. ein Unternehmen) gegen eine vertraglich vereinbarte Gegenleistung (z. B. Upfront-Zahlung, Meilensteinzahlung, Umsatzbeteiligung).

Was ist ein Patent – und wozu brauche ich das?

Ein Patent ist ein zeitlich begrenztes Schutzrecht (in der Regel 20 Jahre), das Ihre Erfindung gegen Nachahmer schützt, Ihre Forschung zur Anwendung bringen und Einnahmen generieren kann, von denen Sie profitieren können. Es kann Ihnen eine starke Ausgangsposition geben, um Drittmittel- und Forschungsprojekte einzuwerben. Ohne Patent sind Ihre Ergebnisse sobald diese veröffentlicht sind frei nutzbar – auch durch jede andere Person.

Was ist Know-how – und warum ist es wichtig?

Know-how ist nicht veröffentlichtes, geheimes praktisches Wissen, etwa zu Parametern, Abläufen oder Optimierungen. Es ist oft ein wichtiger Bestandteil der Verwertung.

Was muss in die Erfindungsmeldung?

Ihre Hochschule stellt Ihnen dazu Formulare bereit. In der Regel sind folgende Informationen enthalten: Titel und Beschreibung des Kerns der Erfindung, Namen der Erfindenden und Anteile, geplante oder bereits erfolgte Veröffentlichungen, beteiligte Partner (Firmen, andere Institute). Siehe Erfindungsmeldungsguide.

Was passiert nach der Meldung der Erfindung?

Nach der Meldung folgen in der Regel die Prüfung, die Entscheidung über die Patentanmeldung und die Entwicklung einer Verwertungsstrategie.

Wem gehört die Erfindung?

Erfindungen im Zusammenhang mit Ihrer dienstlichen Tätigkeit gehören in der Regel dem Arbeitgeber bzw. im Hochschulkontext dem Dienstherrn.

Wer gilt als Erfinder/in und wer nicht?

Erfinderin oder Erfinder ist, wer inhaltlich zur technischen Lösung beigetragen hat. Wer aber zum Beispiel im Labor nur nach Anweisung gearbeitet hat, gilt in der Regel nicht als erfindende Person.

Was ist eine Erfindungsmeldung?

Eine Erfindungsmeldung fasst die wesentlichen Informationen zu einer Erfindung zusammen. Sie dient als Grundlage, um Patentfähigkeit und Verwertungspotenzial zu prüfen.

Wer trägt die Kosten für Patentanmeldung und Verwertung?

In der Regel trägt die Hochschule die Kosten, wenn die Erfindung als patentierbar und wirtschaftlich relevant eingeschätzt wird.

Wie lange dauert die Bewertung?

Die Bewertung dauert in der Regel wenige Wochen, abhängig von der Komplexität und den zeitlichen Anforderungen.

Wie läuft der Patentierungsprozess bei uns ab?

Typischerweise umfasst ist die Ausarbeitung und Einreichung der prioritätsbegründenden Patentanmeldung und die weitere Betreuung der Anmeldung im Erteilungsverfahren und die darauf erfolgenden Nachanmeldungen. Siehe Patentierungsprozess-Guide.

Wie wird entschieden, ob meine Erfindung kommerzialisiert wird?

Wir bewerten im Auftrag der Hochschulen Nutzen, Marktpotenzial, Wettbewerb, Kosten und mögliche Verwertungspartner. Darauf aufbauend wird die passende Strategie festgelegt.

Für Industrie und Startups

An wen wende ich mich konkret, wenn ich gründen möchte?

Ihr erster Ansprechpartner ist in der Regel die Gründungs- oder Technologietransferstelle Ihrer Hochschule. Diese unterstützt und berät Sie im weiteren Prozess.

Kostet die Unterstützung von BAYPAT für Gründende etwas?

Die Begleitung im Rahmen des Technologietransfers ist in der Regel für Erfindende und Gründungsteams mit Bezug zu unseren Hochschulen kostenfrei. Kosten können z. B. durch externe Dienstleistungen wie Anwaltskanzleien oder Gutachten sowie durch bestimmte, separat vereinbarte Leistungen entstehen. Wir besprechen mögliche Kosten immer transparent im Voraus, bevor etwas ausgelöst wird.

Mit welchen Konditionen muss ich als Start-up bei einer Lizenz grundsätzlich rechnen?

Die Konditionen eines Lizenzvertrags werden individuell und abhängig von Technologie, Markt, Entwicklungsstand und Geschäftsmodell verhandelt. Typische Bestandteile sind Upfront-Zahlungen, laufende Lizenzgebühren und Meilensteinzahlungen sowie Regelungen zur Übernahme bereits angefallener oder zukünftiger Patent- und Aufrechterhaltungskosten. In der Regel können auch virtuelle Beteiligungsmodelle als Ausgleich für bestimmte Zahlungen vereinbart werden. Gerade bei frühen Start-ups werden die Konditionen in der Regel start-up-gerecht ausgestaltet – etwa durch eine stärkere Gewichtung späterer, erfolgsabhängiger Zahlungen und unter Berücksichtigung des jeweiligen Finanzierungs- und Entwicklungsplans.

Mit welchen Konditionen muss ich als Industry bei einer Lizenz grundsätzlich rechnen?

Es gibt keine Pauschalpreise – die Konditionen werden technologie- und anwendungsbezogen verhandelt. Übliche Elemente sind einmalige Zahlungen (z. B. Upfront-Gebühr), die Erstattung angefallener Patentkosten (oder eine anteilige Kostenübernahme), laufende Lizenzgebühren (z. B. prozentualer Anteil am Umsatz oder Stücklizenz) und ggf. Meilensteinzahlungen bei Erreichen definierter Entwicklungs- oder Zulassungsschritte. Wir gestalten die Modelle so, dass sie den Entwicklungspfad und das Marktpotenzial der jeweiligen Technologie berücksichtigen.

Unterstützt BAYPAT auch bei Förderanträgen und Investorengesprächen?

Wir unterstützen Sie inhaltlich in allen Fragen, in denen IP eine Rolle spielt – zum Beispiel bei der Einordnung der Schutzrechtslage in Ihrem Pitch-Deck oder bei der Formulierung von IP-Strategien in Förderanträgen.

Was ist der Mehrwert von BAYPAT?

BAYPAT bietet Ihnen als gemeinsame Technologietransfergesellschaft der Universitäten und Hochschulen in Bayern einen zentralen Zugang zu einem breiten und vielfältigen IP-Portfolio. Sie profitieren von klaren Ansprechpartnern, etablierten Prozessen in IP- und Lizenzfragen sowie von unserer Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Industriepartnern – vom Start-up und KMU bis zum Konzern.

Wie komme ich als Start-up an die Schutzrechte/Patente meiner Hochschule?

Die Hochschule kann BAYPAT beauftragen, die Schutzrechte zu patentieren und zu vermarkten. Der Weg in Ihr Start-up sieht typischerweise so aus: Gemeinsam mit Ihnen und Ihrer Hochschule analysieren wir die Erfindung und entwickeln eine passende IP-Strategie. BAYPAT verhandelt mit Ihrem (geplanten) Start-up eine Lizenzvereinbarung, die Ihren Zugang zu den Schutzrechte regelt. Die Konditionen berücksichtigen sowohl die Policy der Hochschule als auch die besondere Situation eines frühen Start-ups. So stellen wir sicher, dass Sie Ihr Geschäftsmodell auf einer klar geregelten, rechtssicheren IP-Basis aufbauen können.

Was ist, wenn mehrere Universitäten/Hochschulen oder Partner an einer Erfindung beteiligt sind?

Gemeinsame Erfindungen sind im Hochschulkontext keine Ausnahme. In solchen Fällen prüfen wir gemeinsam mit den beteiligten Einrichtungen die IP-Situation und stimmen die Patent- und Lizenzstrategie zwischen den Partnern ab.

Was sind typische Stolperfallen für Gründende im Umgang mit IP?

Typische Stolperfallen sind eine zu späte Schutzrechtsklärung, eine fehlende Abstimmung zwischen IP-Strategie und Geschäftsmodell und zu späte Sicherung des Zugangs zur benötigten IP. Wir helfen Ihnen, diese Risiken frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden.

Welche Unterstützung bietet BAYPAT für Start-ups konkret?

Voraussetzung ist, dass Ihre Hochschule BAYPAT mit der Betreuung der Technologie beauftragt hat, auf der Ihre Gründungsidee basiert. In diesem Fall sind wir für die Patentstrategie und die Patentanmeldung der Technologie verantwortlich. Darüber hinaus unterstützen wir z. B. bei der Einordnung der Schutzrechtslage für Ihr Geschäftsmodell und bei der Vorbereitung auf IP-Fragen in Investorengesprächen. Zudem sind wir Ihr erfahrener Ansprech- und Verhandlungspartner, für die Einräumung der erforderlichen Nutzungsrechte für Ihr Start-up.

Welche Vertrags- und Kooperationsformen sind neben Lizenzen möglich?

Neben klassischen Lizenzen können zum Beispiel Optionsverträge, F&E-Lizenzen und IP-Übertragungsverträge (mit Lizenzcharakter) infrage kommen. Bei gemeinsamen Entwicklungsprojekten, industriegesponserter Forschung usw. ist die Hochschule Ihr primerer Ansprechpartner. BAYPAT arbeitet dabei eng mit den jeweiligen Hochschulen zusammen, konzentriert sich auf den IP-Teil in solchen Verträgen und unterstützt Sie auch bei der Auswahl des passenden Vertragstyps.

Wie erkenne ich, ob eine Technologie noch verfügbar ist?

In unseren Technologieangeboten finden Sie in der Regel einen Hinweis auf den Status sowie Kontaktdaten. Wenn Sie sich für eine konkrete Technologie interessieren, sprechen Sie uns direkt an.

Wie finde ich passende Technologien aus den Universitäten und Hochschulen in Bayern?

Entweder über die veröffentlichten Technologieangebote oder über eine direkte Anfrage mit Ihrem Suchprofil.

Wie läuft der Weg von der ersten Anfrage zur Lizenz aus Industry-Sicht ab?

Typischerweise umfasst der Prozess die Anfrage, Prüfung, Modellentwicklung und den Vertragsabschluss.

Wie werden vertrauliche Informationen geschützt (NDA/CDA)?

Vertrauliche Informationen werden in der Regel über eine Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA/CDA) abgesichert.

Haben Sie noch Fragen?

Unser Team hilft Ihnen gerne weiter. Über die folgende Auswahl gelangen Sie direkt zu den Ansprechpartner:innen und Abteilungen oder zur allgemeinen Kontaktseite.