Industrie & Startups
Wir sind ein Unternehmen der bayerischen Universitäten und Hochschulen. Wir sichern Innovationen patentrechtlich ab und ermöglichen Unternehmen sowie Startups den Zugang zu zukunftsweisenden Technologien.
Wir sind Ihr starker Partner für Innovation
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Zentrale Technologie-Transferstelle in Bayern
Wir sind die zentrale Technologietransferstelle von 28 bayerischen Universitäten und Hochschulen. Gegründet 2007 mit langjähriger Erfahrung mit Erfindungen aus unterschiedlichen Fachgebieten – von Life Sciences bis Physical Sciences & Engineering.
Sie arbeiten mit einem Partner, der das wissenschaftliche Umfeld und industrielle Anforderungen gleichermaßen versteht – und übersetzen kann.

IP-Strategie, Patentschutz und Vermarktung aus einer Hand
Von der Idee über Schutzrechtsstrategie und Marktanalyse bis zu Lizenz- und Kooperationsverträgen4 wir begleiten den gesamten Prozess.
Ob Universität, Startup oder etabliertes Unternehmen. Sie bekommen keine Insellösungen, sondern einen durchgängigen Ansatz.

Aktiver Gestalter des Technologietransfers
Wir gestalten den Wissens- und Technologietransfer aktiv mit – regional, national und international, unter anderem durch Engagement in Netzwerken wie der Transferallianz, ASTP, AUTM, LES und BayFIA.
Sie arbeiten mit einer Organisation, die Standards im Technologietransfer mitprägt – und diese Qualität in Ihre Projekte einbringt.

Ein exzellentes Netzwerk – Forschung, Industrie und Startups
Zugang zu Spitzenforschung, Industriepartnern, VCs, Business Angels, Family Offices und Inkubatoren.
Wir bringen genau die Partner zusammen, die zueinander passen – fachlich, strategisch und kommerziell.

Ein Team, das Verantwortung übernimmt
Wir sind Experten im Bereich in Patentierung, Lizenzierung und Frühphasenförderung, mit Blick für Trends und Marktrelevanz.
Sie haben feste Ansprechpartner:innen, die mitdenken, mitsteuern und langfristig an Ihrer Seite bleiben.

"BAYPAT has been much more than a licensing partner for us."
From the very beginning, their team combined scientific excellence with commercial expertise and guided the technology transfer process with exceptional professionalism.
Their support was instrumental in enabling TRIMT to translate innovative αvβ6- and αvβ8-integrin targeting technologies from academia into industrial development and clinical application. Particularly during challenging negotiations involving multiple stakeholders, we could always rely on BAYPAT's prompt, professional, and solution-oriented support. I especially value their pragmatic, trustworthy, and collaborative approach. BAYPAT has been an outstanding partner in transforming world-class academic innovation into tangible value for patients.
Sprechen Sie uns an

FAQs
Ihr erster Ansprechpartner ist in der Regel die Gründungs- oder Technologietransferstelle Ihrer Hochschule. Diese unterstützt und berät Sie im weiteren Prozess.
Die Begleitung im Rahmen des Technologietransfers ist in der Regel für Erfindende und Gründungsteams mit Bezug zu unseren Hochschulen kostenfrei. Kosten können z. B. durch externe Dienstleistungen wie Anwaltskanzleien oder Gutachten sowie durch bestimmte, separat vereinbarte Leistungen entstehen. Wir besprechen mögliche Kosten immer transparent im Voraus, bevor etwas ausgelöst wird.
Die Konditionen eines Lizenzvertrags werden individuell und abhängig von Technologie, Markt, Entwicklungsstand und Geschäftsmodell verhandelt. Typische Bestandteile sind Upfront-Zahlungen, laufende Lizenzgebühren und Meilensteinzahlungen sowie Regelungen zur Übernahme bereits angefallener oder zukünftiger Patent- und Aufrechterhaltungskosten. In der Regel können auch virtuelle Beteiligungsmodelle als Ausgleich für bestimmte Zahlungen vereinbart werden. Gerade bei frühen Start-ups werden die Konditionen in der Regel start-up-gerecht ausgestaltet – etwa durch eine stärkere Gewichtung späterer, erfolgsabhängiger Zahlungen und unter Berücksichtigung des jeweiligen Finanzierungs- und Entwicklungsplans.
Es gibt keine Pauschalpreise – die Konditionen werden technologie- und anwendungsbezogen verhandelt. Übliche Elemente sind einmalige Zahlungen (z. B. Upfront-Gebühr), die Erstattung angefallener Patentkosten (oder eine anteilige Kostenübernahme), laufende Lizenzgebühren (z. B. prozentualer Anteil am Umsatz oder Stücklizenz) und ggf. Meilensteinzahlungen bei Erreichen definierter Entwicklungs- oder Zulassungsschritte. Wir gestalten die Modelle so, dass sie den Entwicklungspfad und das Marktpotenzial der jeweiligen Technologie berücksichtigen.
Wir unterstützen Sie inhaltlich in allen Fragen, in denen IP eine Rolle spielt – zum Beispiel bei der Einordnung der Schutzrechtslage in Ihrem Pitch-Deck oder bei der Formulierung von IP-Strategien in Förderanträgen.
BAYPAT bietet Ihnen als gemeinsame Technologietransfergesellschaft der Universitäten und Hochschulen in Bayern einen zentralen Zugang zu einem breiten und vielfältigen IP-Portfolio. Sie profitieren von klaren Ansprechpartnern, etablierten Prozessen in IP- und Lizenzfragen sowie von unserer Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Industriepartnern – vom Start-up und KMU bis zum Konzern.
Die Hochschule kann BAYPAT beauftragen, die Schutzrechte zu patentieren und zu vermarkten. Der Weg in Ihr Start-up sieht typischerweise so aus: Gemeinsam mit Ihnen und Ihrer Hochschule analysieren wir die Erfindung und entwickeln eine passende IP-Strategie. BAYPAT verhandelt mit Ihrem (geplanten) Start-up eine Lizenzvereinbarung, die Ihren Zugang zu den Schutzrechte regelt. Die Konditionen berücksichtigen sowohl die Policy der Hochschule als auch die besondere Situation eines frühen Start-ups. So stellen wir sicher, dass Sie Ihr Geschäftsmodell auf einer klar geregelten, rechtssicheren IP-Basis aufbauen können.
Gemeinsame Erfindungen sind im Hochschulkontext keine Ausnahme. In solchen Fällen prüfen wir gemeinsam mit den beteiligten Einrichtungen die IP-Situation und stimmen die Patent- und Lizenzstrategie zwischen den Partnern ab.
Typische Stolperfallen sind eine zu späte Schutzrechtsklärung, eine fehlende Abstimmung zwischen IP-Strategie und Geschäftsmodell und zu späte Sicherung des Zugangs zur benötigten IP. Wir helfen Ihnen, diese Risiken frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden.
Voraussetzung ist, dass Ihre Hochschule BAYPAT mit der Betreuung der Technologie beauftragt hat, auf der Ihre Gründungsidee basiert. In diesem Fall sind wir für die Patentstrategie und die Patentanmeldung der Technologie verantwortlich. Darüber hinaus unterstützen wir z. B. bei der Einordnung der Schutzrechtslage für Ihr Geschäftsmodell und bei der Vorbereitung auf IP-Fragen in Investorengesprächen. Zudem sind wir Ihr erfahrener Ansprech- und Verhandlungspartner, für die Einräumung der erforderlichen Nutzungsrechte für Ihr Start-up.
Neben klassischen Lizenzen können zum Beispiel Optionsverträge, F&E-Lizenzen und IP-Übertragungsverträge (mit Lizenzcharakter) infrage kommen. Bei gemeinsamen Entwicklungsprojekten, industriegesponserter Forschung usw. ist die Hochschule Ihr primerer Ansprechpartner. BAYPAT arbeitet dabei eng mit den jeweiligen Hochschulen zusammen, konzentriert sich auf den IP-Teil in solchen Verträgen und unterstützt Sie auch bei der Auswahl des passenden Vertragstyps.
In unseren Technologieangeboten finden Sie in der Regel einen Hinweis auf den Status sowie Kontaktdaten. Wenn Sie sich für eine konkrete Technologie interessieren, sprechen Sie uns direkt an.
Entweder über die veröffentlichten Technologieangebote oder über eine direkte Anfrage mit Ihrem Suchprofil.
Typischerweise umfasst der Prozess die Anfrage, Prüfung, Modellentwicklung und den Vertragsabschluss.
Vertrauliche Informationen werden in der Regel über eine Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA/CDA) abgesichert.
